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Jeder Mensch denkt, kostenlos und auf legale Weise an Musik zu kommen, sei unmöglich. Doch immer wieder werden neue Techniken gefunden, die das ermöglichen. Ein neuer Weg ist die Aufnahme über ein Programm aus Webradios, die ebenfalls legal ist, da diese noch nicht mit einem Kopierschutz versehen sind.

 Die Bedingungen für diese Art der Aufnahme sind, dass man einen eigenen PC hat, der einen Internetanschluss mit einer hohen Bandbreite bereitstellt, um einen flüssigen Download zu ermöglichen. Außerdem ist dafür eine Software nötig. Dabei unterscheidet man zwischen Plug-Ins oder einzigartige Programmen wie Phonostar oder Audiojack.  Ein Beispiel für Plug-Ins ist der Streamripper, ein Programm, zum Aufnehmen von Audiostreams, der dann eine Aufnahme in digitaler Form auf der Festplatte speichert und mit Hilfe eines D/A-Wandler anhören lässt. Hat man dieses Programm installiert kann man wie bei jedem CD-Player mit einem Start- oder Stopknopf selbst entscheiden, welche Lieder man aufnehmen möchte. Die andere Möglichkeit sind die klassischen Programme wie Audiojack. Mit diesem Programm ist es möglich, nicht wie bei den anderen Programmen wie Phonostar, mehrere Radiosendungen gleichzeitig aufzunehmen. Diese aufgezeichneten Stücke können dann in einzelne Teile aufgeteilt und unabhängig voneinander angehört werden. Außerdem ist in diesem Programm ein Filter eingebaut, der dem User erlaubt, nur bestimmte Songs aufzunehmen, z.B. nur von einem Interpreten. Die Musikdateien werden als MP3 auf dem Pfad gespeichert, den man selbst wählen kann und können dann jederzeit und unbegrenzt abgespielt werden. Will man die heruntergeladenen Songs auf CD, ist es kein Problem mit Hilfe des Programms diese zu brennen und das richtige Albumcover auszudrucken, da diese extra Funktionen wie diese enthalten. So kann man sie jederzeit im  Auto oder am eigenen CD-Player hören. Nachteil bei dieser Technik ist, dass es vorkommen kann, dass vor oder nach dem Lied Stücke aus der Radiomoderation zu hören sind, die leider nicht zu verhindern sind. Die Qualität ist auch ein wichtiges Kriterium. Sie entspricht der einer CD und ist zusätzlich in vielen Programmen unter Optionen einstellbar, um im Nachhinein nicht enttäuscht zu sein.
Jedoch dürfen die aufgezeichneten Lieder nur für den Eigenbedarf genutzt werden. Die Weitergabe oder Bereitstellung an  Freunde oder Verwandte ist nicht gestattet da sie gegen das Urheberrecht verstößt. Wird man dabei erwischt, die Lieder weiterzugeben, kann man mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Auch das Anbieten auf so genannten P2P-Tauschbörsen oder Onlineshops ist verboten. Der Unterschied beim Download im Gegensatz zu solchen P2P-Programmen ist, dass beim Download nicht zur selben Zeit ein Upload getätigt wird, also das man während man sein eigenes Lied herunterlädt, es nicht gleichzeitig einem andern User zur Verfügung stellt. Denn das ist bei solchen Tauschbörsen immer der Fall. Das Überspielen auf andere Endgeräte, wie z.B. den MP3-Player oder das Brennen auf eine CD ist erlaubt. Sind die Lieder, die man downloaden möchte jedoch mit einem Kopierschutz versehen, ist der Download illegal, da man den Kopierschutz umgehen müsste und sich somit in Deutschland straffällig macht.

 

 

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